Basis dieses Problems ist :
Willkür
beim Jugendamt Pankow
hiermit möchte ich über Probleme bei Gewalt von Frauen
gegen Männer informieren, +ber die Auswirkung von der Willkür des Jugendamtes Pankow.
es geht weniger um die die Gewalt, als der Umgang der Behörden mit dieser
Situation
hier werden eigene Erfahrungen und
meine persönliche Meinung geäußert,
Verleumdungen und üble Nachreden sowie falsche Tatsachen werden von den Behörden genutzt, wenn es nicht so läuft, wie es sich die Mitarbeiter vorstellen
Menschenrechte werden ausgehebelt und Gesetze nicht angewendet
dies geschieht von allen beteiligten Behörden :
Mitwirkung des Kammergerichtes Berlin durch den Richter Dr. Menne, Senat 13
der Richter Dr. Menne entscheidet im Verfahren 13 WF 99/19 mit folgenden Fehlern :
- Rubrum Kindes ist bezüglich Adresse falsch
- der Vater wird falsch als Antragsteller und Beschwerdeführer bezeichnet
- der Großvater als Antragsteller wird falsch als nicht vertretungsbefügter Verfahrenbevollmächtigter bezeichnet
- im Rubrum wird die Adresse der Mutter falsch benannt
- als Thema wird die elterliche Sorge falsch benannt
- unter Geschäfts-Nr. wird falsch als Aktenzeichen AG 22 F 3123/16 benannt
- der Antrag des Großvaters wird willkürlich und gesetzlich nicht haltbar dem Vater unterstellt
- dem Großvater wird willkürlich unterstellt, er habe als Bevollmächtigter gehandelt
- dem Vater werden Kosten aufgebürdet, wofür er nicht verantwortlich ist
- es wird falsch behauptet, in einem abgeschlossenen Verfahren Ablehnung und Beschwerde eingelegt zu haben
Der Richter Dr. Menne verdreht auch im Inhalt der Begründung die Sachverhalte :
- es wird rechtswdrig in der Begründung auf eine erfundene Antragstellung des Großvaters abgestellt, obwohl hierzu schon mehrfach ausgeführt wurde auch in der Beschwerde vom 21.5.19, dass die Ablehnung als Großvater im Umgangsverfahren 22 F 1683/19 erfolgte
- der Vater hatte keine Kenntnis von der Ablehnung und konnte somit auch keinen Einspruch gegen die unterstellte Bevollmächtigung tätigen
- hier wird von den Gerichten eine erfundene Argumentation eingeführt, um die Ablehnung nicht bestätigen zu müssen
- der Richter Dr. Menne hat keinerlei rechtliches Gehör gewährt, was sich aus den falschen Daten im Rubrum und der unsinnigen Begründung zeigt.
- die Richter Gellermann und Dittrich handeln mit ihren Beschlüssen als nicht gesetzliche Richter, denn sie waren abgelehnt
- auch ist noch nicht entschieden, ob das Verfahren 22 F 3123/16 rechtsgültig abgeschlossen ist, denn es läuft hierzu ein Verfassungsbeschwerdeverfahren
der Richter Dr. Menne handelt somit aus meiner Sicht rechtsbeugend und täuschend .
Auf Grund dieses Verhalten wurde gegen den Richter Dr. Menne Ablehnung beantragt. Die Details können dem
Ablehnungen gegen Richter Dr. Menne im Verfahren 13 WF 99/19 Kammergericht Berlin entnommen werden :
in diesem Vorgang wird erstmal das rechtsbeugende Wirken von Richter Dr. Menne unterbrochen. Es wurde mit Beschluß vom 23.1.2020 zu den Ablehnungen gegen Richter Dr. Menne entschieden und diese Ablehnungsanträge auf Grund von Fehlern und Verweigerung von rechtliche Gehör bestätigt.
Beschluß vom 23.1.2020 im Verfahren 13 WF 99/19 durch Richter Groth, Ellinghoff-Saar und Hennemann in einem Verfahren des Großvaters auf Umgang 22F 1683/19 beim AG Pankow/Weißensee
Aus meiner Sicht ist die Bestätigung der Ablehnungsanträge und eine Versetzung des Richters Dr. Menne von dem 13. Senat zum 16. Senat wohl nicht als eine ausreichend bemessene Reaktion auf die massiven Verfehlungen des Richters anzusehen.
Verleumdungen und üble Nachreden vom Jugendamt, Gericht, Verfahrensbeistand und Gutachter
- der Vater hätte die Mutter schlecht gemacht, um Verfahrensvorteile zu erzwingen .....Liste
- auf Einschätzungen von Mitarbeitern vom KIZ zur Situation wird nicht eingegangen ....
- alle Handlungen und Taten der Mutter sind normal ...
- Polizei und Kindergarten haben bei der Mutter jede Gefahr ausgeschlossen .... (obwohl dieses objektiv nicht möglich ist ...)
- der Vater alle mit Beschwerden überzieht ....
- der Vater hat den Kindergarten gekündigt ....
- der Vater habe die Verfahren verzögert ....
- angezeigte Gefährdungen des Kindes werden nicht zur Kenntnis genommen ....